Und noch ein Beitrag zum Thema "Was diese Woche so alles im Briefkasten lag". Die Gemeinde Isernhagen hat uns die *tieflufthol* Gemeindliche Bestätigung gem. § 69 a (1) Nr. 2 und (4) der Nds. Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 31.12.2002 *nachluftschnapp* geschickt. Das bedeutet, die Gemeinde hat grundsätzlich nichts gegen unser Bauvorhaben. Viebrock, schmeiß den Bagger an!
In "unserem" Baugebiet besteht die Möglichkeit einer sog. Bauanzeige. Im Gegensatz zum Bauantrag wird hierbei nicht durch das Bauamt geprüft, ob der Hausbau den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Ein Bauantrag bietet also eine größere Rechtssicherheit. Der Vorteil der Bauanzeige sind jedoch eine schnellere Bearbeitungzeit (wenige Tage bei uns) und deutlich geringere Kosten. Unser Gebührenbescheid beläuft sich auf 40 €. Ein Bauantrag hätte deutlich über 500 € gekostet. Ob diese Reglung auch in anderen Bundesländern (wir sind in Niedersachsen) gilt, wissen wir leider nicht.
Sonntag, 30. November 2008
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