Da unser Grundstück mit 428m² relativ klein ist, ist die Grundstücksaufteilung schon ein kleines Puzzlespiel. Dabei muss u.a. die Grundflächenzahl (GRZ) eingehalten werden. In unserem Fall ist die GRZ 0,4, d.h. maximal 40% der Fläche dürfen überbaut werden. Zur überbauten Fläche gehören das Haus selbst (Dachüberstände sind mit einzurechnen), PKW-Stellplätze, Zuwege zum Haus, Terrassen und sonstige gepflasterte Flächen. Bei den Flächen, die nicht zum Haus gehören, gilt in unserem Baugebiet allerdings eine Sonderregelung, dass die GRZ hier bis 0,5 gehen kann (also max. 50% Überbauung). Und dann gibt es noch die Möglichkeit, bei der Pflasterung der PKW-Stellflächen offene, versickerungsfähige Pflastersteine zu benutzen (oft wächst in den Zwischenräumen dann Gras), die die Konstellation dann nochmal wieder verändern können. Also wirklich verwirrend alles…
Und es geht noch weiter: Wir möchten 2 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück (ist im Bebauungsplan auch so vorgeschrieben), die Einfahrt dazu darf aber max. 3,5m breit sein. Daher können wir die Stellplätze nicht einfach im 90 Grad-Winkel nebeneinander zur Straße anlegen, wie wir uns das eigentlich gedacht haben (zur Info: ein Stellplatz hat im Normalfall eine Größe von ca. 2,5m x 5m). Also wird weiter geknobelt. Die im Moment sinnvollste Lösung zeigt das Bild.
Aber zum Glück haben wir ja Viebrock! Dort haben wir Mitte nächster Woche einen Termin und bekommen dann fachmännische Hilfe bei der Planung unserer Grundstücksaufteilung.
Freitag, 14. November 2008
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