Dienstag, 20. Januar 2009

Grunderwerbsteuer

Anfang Dezember hatten wir unseren Notartermin zum Grundstückskauf. Wir hätten gedacht, dass das Finanzamt dann auch schnell die Grunderwerbssteuer eintreiben möchte, aber damit haben sie sich dann doch Zeit gelassen. Der Bescheid kam gestern. In verschiedenen anderen Bautagebüchern haben wir gelesen, dass das Finanzamt erst mal einen Fragebogen schickt, um zu ermitteln, ob die Steuer auch auf den Hauspreis erhoben werden kann. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Grundstück über einen Bauträger vermittelt wird. Wir haben unser Grundstück unabhängig vom Haus gekauft und brauchen daher nur für das Grundstück die Steuer zahlen. Sie beläuft sich auf 3,5%. Unser Grundstückspreis beinhaltete den reinen m²-Preis, Vermessungskosten und die Erschließungskosten. Die Bemessungsgrundlage waren dann aber nur der m²-Preis und die Vermessungskosten. Wir hatten damit gerechnet, dass auch die Erschließungskosten dazu gerechnet werden und haben uns jetzt natürlich gefreut, dass die Rechnung dann doch etwas niedriger ausgefallen ist.

Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, bekommt man vom Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung dafür ist, dass die Grundbucheintragung erfolgen kann.

Wer genaueres zu diesem Thema wissen möchte, findet das hier ganz gut beschrieben:
Grunderwerbsteuer, Unbedenklichkeitsbescheinigung.

1 Kommentar:

  1. Aktuell lohnt sich stets ein Widerspruch gegen die GrESt, da ein Vefahren vor dem BFH ( IIR4/09 ) anhängig ist. Hier wird nicht gegen diese Steuer an sich, sondern gegen deren Höhe prozessiert.
    Man darf gespannt sein!

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