Sonntag, 21. Dezember 2008

Zur Kasse bitte


In dieser Woche ist uns die erste Rechnung von Viebrock ins Haus geflattert. Ja, jetzt geht’s finanziell richtig zur Sache. Über den mit Viebrock im Werkvertrag vereinbarten Festpreis gibt es generell 5 Abschlagszahlungen, die sich nach dem Abschluss der verschiedenen Bauphasen richten. Hinzu kommt noch eine weitere Rechnung über die grundstücksspezifischen Arbeiten. Für diese gibt es einen separaten Werkvertrag, da der Umfang und damit die Kosten zum Zeitpunkt des Hausbau-Vertragsabschlusses noch nicht feststehen, sondern erst nach Auswertung der Bodenproben.

So sieht der generelle Zahlungsplan von Viebrock aus:

  • 1. Abschlag: Fertigstellung der Bauantragsunterlagen (Bauantrag/-anzeige, Bauantragszeichnung, Entwässerungsplan, Lageplan, Höhenplan, Bauzeichnung, Vorabbesichtigung der Baustelle inkl. Bodenprobe)
  • 2. Abschlag: Grundstücksspezifische Arbeiten
  • 3. Abschlag: Erdgeschossdecke fertig
  • 4. Abschlag: Rohbau fertig (Haus ist verblendet, Dach eingedeckt, Fenster eingebaut)
  • 5. Abschlag: Fliesen fertig (Rohbauinstallation Elektro, Heizung und Sanitär fertig, Trockenbau DG fertig, Wandputz, Estrich und alle Fliesenarbeiten fertig)
  • Schlusszahlung (nach Abnahme des bezugsfertigen Hauses)

3 Kommentare:

  1. habt Ihr Euch mal Gedanken gemacht, wegen eines Einbehaltes eines Geldrestes als Gewährleistungssicherheit?

    Das soll eigentlich üblich und rechtens sein, sowas zu fordern.

    Alternativ gibt es wohl auch Gewährleistungsbürgschaften.

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  2. Eine Gewährleistungsbürgschaft stellt sicher, dass ein Bürge für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, auch wenn die ausführende Baufirma mittlerweile insolvent geworden ist. Solche eine Bürgschaft wird von Viebrock übernommen:
    http://berichtvonderbaustelle.blogspot.com/2008/12/post-von-herrn-viebrock.html

    Die Schlußzahlung erfolgt sowiso erst nach der Mängelbeseitigung, von daher sehe ich da kein Probelm.

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  3. naja, nicht alle Mängel erkennt man sofort - aber mit einer Bürgschaft ist das Thema natürlich gegessen :-)

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