Das Lesen von Behördenunterlagen ist ja schon so eine Wissenschaft für sich, wenn man Laie ist. Da kommt es auf kleinste Details an, wie wir gerade festgestellt haben.
Die Bauvorschriften und der Bebauungsplan legen für ein Baugebiet beispielsweise folgende Parameter für den Bau eines Hauses fest:
- Grundstücksart (in unserem Falle WA=allgemeines Wohngebiet)
- Anzahl erlaubte Vollgeschosse
- Hausart (z.B. Einzelhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus etc.)
- Maße jeglicher Art (z.B. Grenzabstände, Traufhöhen etc.)
- Grundflächenzahl (welcher Anteil des Grundstücks maximal überbaut werden darf)
- Schallschutzmaßnahmen
- Vorgaben zu PKW-Stellflächen, Carports, Garagen, Nebenanlagen
- Erhaltung von Grünflächen/Bäumen
- etc.
Und wenn man diese Unterlagen von der Gemeinde dann auch noch als Kopie einer Kopie einer Kopie bekommt, wird das Lesen der meist klein geschriebenen Details noch schwieriger. Ein kleines „*“ hätte uns fast einen vierstelligen Betrag gekostet, der gar nicht nötig ist. Laut Bebauungsplan bauen wir in einem „WA“-Gebiet. Und in den dazu gehörigen Bauvorschriften steht, dass im Gebiet „WA*“ besondere Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Da unser Grundstück in der Nähe der Autobahn liegt, kamen uns Schallschutzmaßnahmen zunächst schlüssig vor, obwohl man die Autobahn so gut wie nicht hört. Und auch Viebrock ist scheinbar zu keinem anderen Ergebnis gekommen und hat besonderen Schallschutz bei unseren Fenstern und Lüftungsventilen in unser Angebot mit eingearbeitet.
Dank eines Hinweises von unseren zukünftigen Nachbarn (http://embeck.blogspot.com/) haben wir nochmal genauer hingeschaut und nun dieses „*“ bewusst wahrgenommen. Schallschutzmaßnahmen sind nur im Bereich „WA*“ nötig, nicht aber im „WA“-Bereich (na, gemerkt?), was die Gemeinde dann auch noch mal bestätigt hat. Es ging hier gar nicht um eventuellen Lärm von der Autobahn, sondern um die Nähe zur Hauptstraße, die an unserem Neubaugebiet vorbei verläuft. Unser Grundstück ist aber weit genug davon entfernt.
An dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an die lieben Nachbarn! Eine Einladung zum Richtfest ist Euch natürlich sicher :-).
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